Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltung der Bedingungen

Unsere Lieferung, Leistung und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist und wir nicht widersprechen. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

Soweit diese Bedingungen Regelungen für den Verkehr mit Unternehmen enthalten, gelten diese nur gegenüber einem Unternehmen, der bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie einem öffentlichrechtlichen Sondervermögen.

§2 Preise und Zahlungsbedingungen

Unser Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit Eingang eines Auftrages oder einer Bestellung, spätestens mit Annahme der Lieferung durch den Auftraggebern zustande. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.

Wir behalten uns vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen.

Unsere Preise verstehen sich zzgl. Versandkosten, ohne gesondertes Zubehör, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Ändert sich die Bonität des Auftraggebers im Nachhinein, sind wir berechtigt, Barzahlung Zug um Zug gegen Lieferung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebern. Für die rechzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.

Wenn Abschlagszahlungen vereinbart sind, sind diese nach Rechnungsstellung innerhalb 7 Tagen fällig. Der Schlussbetrag wird nach erbrachter Leistung und Rechnungsstellung durch die Auftragnehmerin innerhalb 14 Tagen fällig. Gerät der Auftraggeber in Verzug, werden Verzugszinsen im Rahmen der gesetzlichen Regelung erhoben. Bis zur vollständigen Bezahlung der Dienstleistung bleiben die von dem Auftragnehmer erstellten Zeichnungen/Leistungen sein Eigentum.

Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur dann zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jeder einzelne Auftrag oder jede einzelne Bestellung als gesondertes Vertragsverhältnis.

Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten durch Zinsen und Verzug entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die <zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

§3 Lieferfristen

Liefertermine sind unverbindlich, es sie denn sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Wir kommen in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung durch uns verschuldet, die Leistung fällig ist und der Auftraggeber uns erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat.

Die Lieferfristen verlängern sich ggfs. Um die Zeit, bis der Auftraggeber alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, die für die Ausführung des Auftrages notwendig sind.

Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfristen entsprechend der Dauer derartigen Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir in wichtigen Fällen dem Auftraggeber mitteilen.

Liefertermine verlängern sich für uns angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt, Krieg und kriegsähnlichen Zuständen und anderer nicht von uns zu vertretender Hindernisse, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen usw.

Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine Lieferverzögerung durch eines der in o.g. Ereignisse länger als sechs Wochen andauert.

Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so ist im Fall leichter Fahrlässigkeit ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz wegen Lieferverzug ausgeschlossen, im Übrigen begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5% des vom Lieferverzug betroffenen Lieferwerts.

§ 4 Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

 Teillieferungen durch uns sind zulässig, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen gibt.

Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Auftraggeber übergeben wird. Der Auftraggeber hat sowohl offensichtliche, wie eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und dies anschließend auch uns mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können. Ist der Auftraggeber Unternehmer und unterbleicht eine schriftliche Rügen innerhalb von vier Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

Für den Fall, dass im Verkehr mit Unternehmern die Waren an den Auftraggeber zu versenden sind, haben wir mit der Übergabe der Waren and das ausführende Transportunternehmen unsere Leistungspflicht erbracht und die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Auftraggeber über.

§ 5 Leistungserfüllung / Gewährleistung / Haftungsausschluss

Mit der Übergabe der Zeichnungen/Dateien an den Auftraggeber gilt die vertragsmäßige Leistung durch die Auftragnehmerin als erfüllt. Der Auftraggeber ist zur schriftlichen Bestätigung der Übergabe verpflichtet.

Der Auftraggeber erklärt, alle Recht, wie z.B. Eigentums- und Urheberrecht an dem zu realisierendem Projekt zu besitzen und übernimmt die Haftung für alle Schäden, die durch etwaige zeichnerische, planerische oder konstruktive Fehler entstehen können.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen.

Im kaufmännischem Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentliche Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1,4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Zeichnungen haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Auftraggeber sichergestellt hat, dass eine Kopie erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns die Überprüfung des von ihm als fehlerhaft bezeichneten Liefergegenstands zu gestatten.

§ 6 Sonstige Vereinbarungen

 Wir sind berechtigt, vom Vertag zurückzutreten, wenn uns konkrete Anhaltspunkte über die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt werden, insbesondere bei Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens, Wechsel- oder Scheckproteste u.ä.

Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

Für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendigen Genehmigungen hat grundsätzlich der Auftraggeber einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lauterbach, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist; wir sind auch berechtigt, an jedem anderem gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.

Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist er nicht berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein oder für unwirksam erklärt werden, so behalten die übrigen Teile der AGB ihre Gültigkeit.

 

Wartenberg, den 08.08.2006